Jagdgenossenschaft Bliesdalheim 

Die Bliesdalheimer Jagdgenossenschaft nimmt die Aufgabe wahr, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen sowie für Ersatz des etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen.  Jagdgenossen sind die Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bliesdalheim gehörenden Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt werden darf nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Auf Bliesdalheimer Gemarkung (371,56 ha) kann unter Abzug der bebauten Bereiche auf einer Fläche von etwa 330 Hektar die Jagd ausgeübt werden. Der aktuelle Jagdpachtvertrag zwischen Jagdpächter Dieter Schild, Neunkirchen und der Bliesdalheimer Jagdgenossenschaft weist eine bejagbare Fläche von 292 ha aus. Der ehemalige Bliesdalheimer Wald ist nicht mehr Gegenstand des Pachtvertrages, da er 1972 an das Land verkauft wurde. Im Vertrag ist die übliche Regelung vereinbart, dass Ersatzleistungen für Wildschäden auf den Jagdpächter übertragen werden. Über die Verwendung des Jagdertrages entscheiden die Mitglieder in der Genossenschaftsversammlung. Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Bliesdalheim ist Richard Schreiner.

Herr Richard Latz wird in der Jahreshauptversammlung der Bliesdalheimer Jagdgenossen am 19. April 2016 als Mitpächter in den bis 2023 verlängerten Jagdpachtvertrag aufgenommen.

 

 

Wolfgang Herold

 Jagdpächter bis 2014

 

 

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2006

Quelle: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Gersheim Nr. 13, Freitag, 31. März 2006

In der Sitzung der Jagdgenossenschaft Bliesdalheim wurden die Punkte l bis 6, Begrüßung, Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2005/2006, Entlastung des Jagdvorstehers, Entlastung der Kassenverwalterin, Verwendung des Jagdpachterlöses 2006/2007 und Haushaltsplan 2006/2007 zügig abgehandelt. Der über Jahre angesammelte Jagdpachterlös soll, soweit erforderlich, zur Ableitung des Wassers, das auf den Weg zum Bliesdalheimer Wald ankommt, verwendet werden. Über den Umfang der Arbeiten befindet der Jagdausschuss.

Eine rege, ausgedehnte Aussprache ergab sich bei dem anschließenden Punkt „Beabsichtigte veränderte Erweiterung des Naturschutzgebietes „Auf der Lohe", Änderung  Nov. 2005". Das Ergebnis gipfelte in einem Beschluss. Danach lehnt die Jagdgenossenschaft Bliesdalheim mit Nachdruck die geplante Erweiterung des Projektes Naturschutzgebiet „Auf der Lohe" ab. Ein weiteres Naturschutzgebiet verringert erneut den Wert der Bliesdalheimer Jagd (ein Naturschutzgebiet liegt bereits entlang der Blies in Richtung Breitfurt). Alle so genannten Schutzgebiete, wie Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat ), Kern-, Pflege-Entwicklungszonen, beinhalten Einschränkungen verschiedener Art für die Ausübung der Jagd.

Weitere Einschränkungen kann die Jagdgenossenschaft Bliesdalheim nicht akzeptieren, zumal durch den Freizeitweg und den relativ stark befahrenen Feldweg nach Walsheim der Jagdwert (Pachterlös) seit längerer Zeit stark gemindert ist. Weitere Vorhaben, die zur Reduzierung des Jagdpachterlöses führen, kann die Jagdgenossenschaft nicht hinnehmen. Alfons Kohl

 

   zurück zur Vereinsübersicht